Viele Menschen sind auf häusliche Pflege angewiesen. Für die häusliche Pflege subventionieren Pflegekassen benötigte Pflegehilfsmittel.
In der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss für Pflegehilfsmittel zu erhalten. Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Produkte wie Bettschutzeinlagen, Inkontinenzmaterial, Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, Toilettensitzerhöhungen oder andere Hilfsmittel, die im Pflegealltag benötigt werden.
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. In der Regel beläuft sich der Zuschuss auf maximal 40 Euro pro Monat. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ist eine Pauschale von bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel vorgesehen. Ab Pflegegrad 2 steigt der Zuschuss auf bis zu 60 Euro pro Monat.
Bitte beachten Sie, dass sich Gesetze und Regelungen ändern können.
Die Bezuschussung hat aber einige Bedingungen und beinhaltet nur bestimmte Hilfsmittel. Wir erklären Ihnen alles, was Sie über Pflegehilfsmittel und die mögliche Subventionierung wissen müssen. Im Sanitätshaus Beutler und Weiss in Weiden unterstützen wir Sie bei der Beantragung und stellen Ihnen nach Ihren Ansprüchen ihr persönliches Pflegepaket einmal im Monat zusammen. Gemeinsam machen wir Ihnen die häusliche Pflege damit so angenehm wie möglich.
Im Sanitätshaus Beutler & Weiss in Weiden bekommen Sie alles, was Sie zur häuslichen Pflege benötigen. Wenn Sie Angehörige mit einem Pflegegrad pflegen oder selbst einen Pflegegrad haben, steht Ihnen nach § 78 Abs. 1 und § 40 Abs. 2 SGB IX ein Zuschuss von monatlich bis zu 60 Euro dafür zu. Dafür müssen Sie aber einige Bedingungen erfüllen.
Die Erstattungsansprüche für Pflegehilfsmittel in Deutschland sind in den Regelungen der gesetzlichen Pflegeversicherung festgelegt. Um einen Erstattungsanspruch von aktuell bis zu 60 Euro pro Monat auf Ihre benötigten Pflegehilfsmittel zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Regelungen sich ändern können und dass die Pflegekassen für die Erstattung von Pflegehilfsmitteln zuständig sind. Daher ist es ratsam, bei der zuständigen Pflegekasse oder dem zuständigen Leistungsträger aktuelle Informationen einzuholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind und eine Erstattung beantragt werden kann. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Wenn Sie nach den drei oben genannten Kriterien einen Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel haben, dann können Sie sich monatlich im Sanitätshaus Beutler & Weiss in Weiden Ihre Pflegemittel abholen. Die Schritte sind wie folgt:
Sie kommen zu uns ins Sanitätshaus Beutler & Weiss in Weiden
Gemeinsam füllen wir den Antrag auf Ihre Pflegehilfsmittel aus. Den Vordruck haben wir bereits für Sie vorbereitet.
Um den Rest kümmern wir uns: Wir reichen für Sie den Antrag bei der Kasse zur Genehmigung ein und kontaktieren Sie, sobald die Genehmigung für Ihre Pflegehilfsmittel erteilt wurde
Ab dem Zeitpunkt der Genehmigung können Sie dann jeden Monat einfach Ihre Pflegemittel uns abholen kommen.
Die Produkte sind von den Kassen definiert. Das heißt, Sie können über die 60 Euro monatlich nicht frei verfügen, das Geld aber für vordefinierte Produkte verwenden. Welche Produkte Sie sich konkret für die monatlichen 60 Euro aussuchen können, erklären wir Ihnen im Folgenden Abschnitt.
Das Produktsortiment für die Bezuschussung bis zu 60 Euro monatlich durch die Pflegekasse ist limitiert auf Produkte aus der Produktgruppe 54. Das sind „Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel“ wie zum Beispiel Desinfektionsmittel, Bettschutz oder Handschuhe.
Sie können aus folgenden Produkten wählen:
Gerne stellen wir Ihnen im Sanitätshaus Beutler & Weiss Ihr monatliches Pflegepaket individuell zusammen. Sie haben Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns einfach an – wir freuen uns Ihnen weiterzuhelfen!